Unser Statut

  1. Die Föderation Klassenkämpferischer Organisationen (FKO) ist ein Dachverband von Mitgliedsorganisationen, deren Aufgabe es ist, verschiedene Teile der Arbeiter:innenklasse zu organisieren. Zusätzlich können Einzelpersonen Teil der FKO-Arbeit werden.
  2. Ziel der FKO ist der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. Auf dem Weg dahin kämpft sie für den Wiederaufbau einer klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung,
  3. Höchstes Organ ist der Föderationskongress. Der ordentliche Kongress wird mindestens alle drei Jahre vom Föderationsrat einberufen. Er entscheidet über die allgemeine politische, ideologische und organisatorische Entwicklungsrichtung der Föderation, Statut, Selbstverständnis, Föderationsstandpunkte und die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen. Der Föderationsrat ist für seine Vorbereitung verantwortlich und legt den Delegiertenschlüssel fest. Der Föderationsrat kann zur Klärung einzelner Fragen, welche einen Kongressbeschluss notwendig machen, außerordentliche Kongresse einberufen. Ein außerordentlicher Kongress muss zudem auf Wunsch von 1/3 der Mitgliedsorganisationen oder lokalen Räte innerhalb von drei Monaten einberufen werden.
  4. Zwischen den Kongressen ist der Föderationsrat das höchste Organ der FKO. Der Föderationsrat legt die politische Ausrichtungen für größere Zeitabstände für die FKO fest und organisiert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den einzelnen Mitgliedsorganisationen. Der Föderationsrat kann die Gründung neuer FKO-Organisationen beschließen. Der Föderationsrat legt dem Kongress gegenüber Rechenschaft ab und berichtet in regelmäßigen Abständen über seine Arbeit. Der Föderationsrat setzt sich aus Delegierten von jeder Mitgliedsorganisation, welche von den Mitgliedsorganisationen in den Föderationsrat entsendet werden, sowie dem Exekutivkomitee zusammen. Der Föderationsrat kann FKO-Aktive, die als Einzelpersonen Teil der FKO sind, ausschließen.
  5. Das Exekutivkomitee ist das zentrale ausführende Organ der FKO und wird vom Föderationskongress gewählt. Bei Bedarf kann das Exekutivkomittee weitere Mitglieder kooptieren. Das Exekutivkomittee ist verantwortlich für die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben in der Anleitung der FKO und trifft zwischen den Föderationsratstreffen taktische Entscheidungen. Er bereitet die Föderationsrats-Treffen und strategische Entscheidungen vor.
  1. Der Föderationsrat kann dauerhaft arbeitende Kommissionen einrichten, die dem Föderationsrat und Exekutivkomittee zuarbeiten. Für befristete Projekte können Föderationsrat und Exekutivkomittee Arbeitsgruppen einrichten.
  2. Alle Ortsgruppen der Mitgliedsorganisationen sind auch auf lokaler Ebene föderiert. Die Lokale Föderation wird durch einen lokalen Rat geleitet. Der lokale Rat setzt sich aus Delegierten der Ortsgruppen der Mitgliedsorganisationen der Föderation im lokalen Gebiet und einem lokalen Sekretariat zusammen.
  3. Zur Anleitung der lokalen und regionalen Arbeit richtet der Föderationsrat Leitungsorgane ein. Diese sind für einen bestimmten geographischen Bereich verantwortlich und leiten dort die gemeinsame Arbeit der Föderation an.
  4. Zur gemeinsamen Finanzierung der Arbeit der Föderation, des Föderationsrats und des Exekutivkomittees leisten alle Mitgliedsorganisationen einen regelmäßigen Beitrag an die Föderation. Die konkrete Höhe des Beitrages wird wird gemeinsam von Föderationsrat und Vorständen der Mitgliedsorganisationen nach den Bedürfnissen der Föderation und der Entwicklung und Ressourcen der einzelnen Mitgliedsorganisationen festgelegt.
  5. Der Föderationsrat ist verpflichtet, auf bundesweiter Ebene eine Frauenkommission einzurichten. Diese bestimmt gemeinsam mit dem Föderationsrat die Politik im Kampf der Arbeiterinnen gegen ihre mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung.
  6. Der Kampf gegen patriarchales Fehlverhalten und Gewalt innerhalb der FKO ist beständiger Bestandteil der Föderationsarbeit und wird auf Basis der entsprechenden Leitlinien geführt. Die Leitlinien können von der Frauenkommission angepasst werden und müssen durch den Föderationsrat bestätigt werden. Die Arbeit in diesem Bereich wird durch die Frauenkommission geleitet und vom Föderationsrat kontrolliert. Zur Klärung eines Falls von patriarchalem Fehlverhalten oder Gewalt kann die Frauenkommission die Entbindung von FKO-Aktiven von der politischen Arbeit für einen in den Leitlinien festzulegenden Zeitraum beschließen. Der Beschluss über den Wechsel von Aktiven innerhalb von FKO Organisationen oder den Ausschluss von FKO-Aktiven durch die Frauenkommission muss von den Vorständen der einzelnen Mitgliedsorganisation bestätigt werden.

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