Unser Statut

Statut der Föderation klassenkämpferischer Organisationen (FKO)

1. Die Föderation klassenkämpferischer Organisationen ist ein föderativer bundesweiter Zusammenschluss der Organisationen: Betriebskampf, Frauenkollektiv, Internationale Jugend, Studierendenkollektiv und Solidaritätsnetzwerk. Ziel der Föderation ist es einen Beitrag zur Entwicklung einer klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung in Deutschland zu leisten.

2. Alle Mitgliedsorganisationen organisieren ihre Arbeit selbstständig im Rahmen ihrer eigenen Schwerpunktbereiche, sowie der gemeinsamen bundesweiten Aktivitäten der Föderation. Die
Föderation fungiert als organisatorisches Mittel zum Aufbau einer vereinigten klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung. Die organisatorische Eigenständigkeit der Mitgliedsorganisationen bleibt bestehen.

3. Die Aktivitäten der Föderation werden durch ihre Mitgliedsorganisationen gemeinsam finanziert. Dabei wird der konkrete finanzielle Beitrag der jeweiligen Größe der einzelnen Organisation entsprechend, durch den Föderationsrat festgelegt.

4. Das höchste Organ der Föderation ist der Föderationskongress. Dieser findet einmal im Jahr statt. Ein außerordentlicher Kongress muss auf Wunsch von 1/3 der Mitgliedsorganisationen innerhalb
von drei Monaten einberufen werden. Auf dem Kongress werden Selbstverständnis und Statut der Föderation beschlossen oder geändert. Nur der Kongress hat die Möglichkeit Mitgliedsorganisationen aufzunehmen oder auszuschließen. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der Delegierten notwendig.

Der Kongress beschließt die weitere Ausrichtung der gemeinsamen Arbeit der Föderation und legt die zentralen Aufgaben des Föderationsrates für die kommende Periode fest.

Die Ortsgruppen der einzelnen Mitgliedsorganisationen wählen stimmberechtigte Delegierte für den Kongress. Bei der Wahl der Delegierten sollten möglichst alle vertretenen Geschlechter
repräsentiert sein. Der Delegiertenschlüssel wird durch den Föderationsrat festgelegt. Darüber hinaus haben alle Mitglieder der verschiedenen Mitgliedsorganisationen das Recht am Kongress
teilzunehmen und dort ihre Meinung zu äußern.

5. Zwischen den Kongressen wird die bundesweite Arbeit durch den Föderationsrat geleitet. Der Föderationsrat wird auf dem Kongress von den Delegierten der Mitgliedsorganisationen gewählt.
Im Föderationsrat müssen alle Mitgliedsorganisationen vertreten sein. Seine Größe wird auf dem Kongress festgelegt. Der Förderationsrat arbeitet mit einfacher Mehrheitsentscheidung. Nach einer
Entscheidung im Föderationsrat, ist die Entscheidung bindend für alle Organisationen.

Der Föderationsrat hat die Aufgabe:
◦die Entwicklung der gemeinsamen föderativen Arbeit zur Entwicklung einer vereinten klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung in Deutschland anzuleiten, sowie gemeinsame bundesweite Aktivitäten und Aktionen im Rahmen der Föderation vorzubereiten.

◦ die Föderation als Gesamtorganisation nach außen zu vertreten, die bundesweiten und internationalen Kontakte und die Bündnisarbeit zu koordinieren, Erklärungen und Aufrufe zu politischen Entwicklungen zu verfassen und die Aktionen der Mitgliedsorganisationen bekannt zu machen.

◦ den Föderationskongress zu organisieren und vorzubereiten. Bei Bedarf zwischen den Kongressen weitere bundesweite Zusammenkünfte zu organisieren.

Der Föderationsrat kann bei Ausscheiden von Mitgliedern neue Mitglieder aus der jeweiligen Mitgliedsorganisation kooptieren. Er informiert regelmäßig alle Mitgliedsorganisationen über seine Arbeit und legt Rechenschaft gegenüber allen Mitgliedsorganisationen ab.

6. Der Föderationsrat kann je nach Bedarf bundesweite Komitees oder Arbeitsgruppen einsetzen, die ihm zuarbeiten. Komitees sind dauerhaft arbeitende Organe der Föderation zu einem bestimmten Thema. Arbeitsgruppen sind für eine begrenzte Zeit arbeitende Gruppen, etwa zur Vorbereitung einer bestimmten Aktion.

7. Zusätzlich zum Föderationsrat auf bundesweiter Ebene, gibt es in allen Städten in denen mindestens zwei der Mitgliedsorganisationen vertreten sind lokale Koordinationen, in die alle vertretenen Mitgliedsorganisationen Vertreter:innen entsenden, die sich regelmäßig treffen. Hier soll die gemeinsame lokale Arbeit der Mitgliedsorganisationen organisiert und abgestimmt werden.

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